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Fahren ab 15!

Bis ins Jahr 2013 wurden Leicht-Kfz hauptsächlich von Senioren ohne Pkw-Führerschein gefahren, liegt seitdem der absolute Trend darin, dass vor allem Jugendliche ihre häufig nicht unerheblichen Entfernungen zur Schule oder Ausbildungsstelle und für Sport und Freizeit damit zurücklegen. 

Das häufig überstrapazierte "Mama-Taxi" muss damit nicht ständig und überall hin geplant werden. Gerade am Land bedeutet dies viel mehr Flexibilität, mehr Freizeit, mehr Unabhängigkeit und entlastet zudem viele gestresste Eltern.

Das Fahren der vierrädrigen Leicht-Kfz ist seit 19.01.2013 mit der neuen Führerscheinklasse AM (Roller / Moped) möglich und führte seitdem zu einer enorm gestiegenen Nachfrage vorwiegend von Jugendlichen. Denn vor 2013 musste noch der Führerschein Klasse T (Traktor) oder S (Sonderfahrzeuge – speziell für Leichtkraftfahrzeuge und die 3-rädrigen Fahrzeuge – Ape) separat erworben werden. Und wer fährt schon gerne mit dem Traktor in die Schule?

Die neue moderne Optik, leisere Motoren, gestiegene Sicherheit und wählbare Zusatzausstattungen der Fahrzeuge, wie beim richtigen Auto, hat das Leichtkraftfahrzeug in den letzten Jahren zu einer echten Alternative für Jugendliche gemacht. Cool wie ein vollwertiges Auto, nur eben nicht so schnell.

Selbst Zusatzausstattungen wie Parksensoren, getönten Scheiben, elektr. Fensterheber, Leichtmetallfelgen, Sitze in Lederoptik, Tacho in Digitalanzeige sind voll im Trend. Die 100%ige Wintertauglichkeit trägt natürlich dazu bei, dass sich immer mehr Eltern für ein Leichkraftfahrzeug als Alternative zu Roller und 125er entscheiden.

Die Fahrzeuge können mit Winterkompletträdern ausgestattet werden und sind auch aufgrund Ihrer Bauart (Frontantrieb und Variomatik) jedem normalen Auto im Winter ebenbürtig und natürlich wesentlich sicherer, als ein Zweirad. Und dies nicht nur im Winter.

Was ist nun ein Leichtkraftfahrzeug: 
Ein Fahrzeug, dessen Karosserie aus leichtem Thermokunststoff hergestellt ist, über maximal 6 kW Leistung verfügt und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, sowie maximal 380 kg Leergewicht. 

Welchen Führerschein:
Leichtkraftfahrzeuge (4KW) dürfen mit der Klasse AM gefahren werden.
Die Klassen 1, 4, 5 bzw. M, T, A, erteilt vor dem 01.01.1989, sowie die Klassen M, T, S nach 31.12.1988 sind in die Klasse AM integriert.

Weitere Vorteile :
Des Weiteren sind Leichtkraftfahrzeuge KFZ-Steuer frei. Eine Hauptuntersuchung ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Hinzu kommt, dass Leichtkraftfahrzeuge auch Umweltzonen befreit sind.

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